 
                                          Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb „Publikumspreis für digitales Miteinander”
  - Bedingungen für die Teilnahme in der Kategorie „Digitale Teilhabe“
- Bedingungen für die Teilnahme in der Kategorie „Digitale Demokratie“
 
Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb 'Publikumspreis für digitales Miteinander' in der Kategorie „Digitale Teilhabe“
Mit Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit folgenden Bedingungen einverstanden:
Eckpunkte des Wettbewerbs
- Der Wettbewerb wird von der DFA Digital für alle gGmbH veranstaltet (nachfolgend „Veranstalter“). Die Teilnahme ist kostenlos. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen hat auf den Ausgang des Wettbewerbs keinen Einfluss.
- Die teilnehmenden Projekte (nachfolgend: „Teilnehmende“) delegieren eine natürliche Person als Ansprechperson, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das Alter von 18 Jahren erreicht hat (nachfolgend „Ansprechperson“). Die Ansprechperson reicht die Bewerbung auf der Webseite zum Wettbewerb (nachfolgend: „Webseite“) ein (nachfolgend: „Beitrag“) und übernimmt die Verantwortung für die eingereichten Beiträge.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFA Digital für alle gGmbH, und des Bitkom e.V. und der Bitkom Servicegesellschaft mbH (Bitkom-Gruppe) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Projekte, die bei vergangenen Preisen der DFA gewonnen haben, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Der Wettbewerb richtet sich an gemeinwohlorientierte Projekte in Deutschland, die sich mithilfe digitaler Technologien in möglichst nicht-kommerzieller Weise dafür engagieren, Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Projekte sind bereits angelaufen und sind langfristig angelegt.
- Der Wettbewerb in der Kategorie „Digitale Teilhabe“ richtet sich an Projekte in Deutschland, die digitale Teilhabe stärken. Im Mittelpunkt stehen Initiativen, die Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien oder Unterstützerinnen und Unterstützer (z. B. Eltern, Großeltern und Lehrkräfte) dabei stärken, sich sicher und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen. Das können u.a. sein,
 - Projekte, die Menschen den Zugang zum digitalen Leben ermöglichen, z. B. durch niedrigschwellige Schulungsangebote oder barrierearme digitale Tools,
- Projekte, die die Förderung digitaler Kompetenzen und Medienbildung stärken,
- Projekte, die sich für digitale Souveränität engagieren, z. B. durch Aufklärung über Cybermobbing, Cybergrooming oder den verantwortungsbewussten Einsatz von Künstlicher Intelligenz,
- Projekte, die Kinder und Jugendliche im Internet schützen und ihnen eine sichere, selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ermöglichen,
- Projekte, die digitale Technologien nutzen, um das gesellschaftliche Miteinander zu fördern – inklusiv, sicher und nachhaltig.
 
- Der Publikumspreis in der Kategorie „Digitale Teilhabe“ zeichnet ein Projekt aus, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500. Das Preisgeld darf nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts verwendet werden.
 
Rechtliche Beschränkungen, Urheberrecht
- Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (z. B. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen.
- Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige rechtswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische und/oder sonstige gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder andere unerwünschte Handlungen darstellen. Des Weiteren können keine Beiträge angenommen werden, die nicht die Eckpunkte des Wettbewerbs erfüllen (s.o.).
- Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, bei denen sich die Teilnehmenden unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen (hierzu zählt etwa auch eine für den Veranstalter nicht nachvollziehbare Stimmenhäufung), werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert die Ansprechperson gegenüber dem Veranstalter, dass sie uneingeschränkt berechtigt ist, die Beiträge einzureichen und veröffentlichen zu lassen. Die Ansprechperson versichert weiterhin, dass durch die Veröffentlichung der Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Auszeichnung eines Beitrags mit dem Publikumspreis und auf Auszahlung eines Preisgeldes.
 
Bewerbungsprozess
- Die Bewerbungsphase beginnt am 05.11.2025 um 10 Uhr. Einsendeschluss für alle Beiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 19. November 2025. Die Einsendung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf der Webseite.
- Den Beiträgen kann optional ein Link zu einem Kurzvideo beigefügt werden, in welchem das Projekt vorgestellt wird. Das Kurzvideo darf die Gesamtdauer von maximal 60 Sekunden nicht überschreiten und ist von den Teilnehmenden eigenständig auf YouTube bereitzustellen. Ungeachtet der Regelungen im Abschnitt „Rechtliche Beschränkungen, Urheberrecht“ sind die Teilnehmenden bei Veröffentlichung des Kurzvideos auf den vorgenannten Plattformen selbst für die Einhaltung u. a. der datenschutzrechtlichen Vorgaben, des Urheberrechts sowie der Vorgaben der Plattformen verantwortlich.
- Nach Einsendung werden eingereichte Beiträge auf Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen überprüft.
- Beiträge, die diese Teilnahmebedingungen erfüllen, werden am 24. November 2025 auf der Webseite veröffentlicht.
- Besucherinnen und Besucher der Webseite (im Folgenden: „Abstimmende“) können im Zeitraum vom 24.11.2025 bis zum 30.11.2025 ihre Stimme bezüglich der von ihnen favorisierten Bewerbung abgeben. Diese wird erst gezählt, wenn die Stimmabgabe über das Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail bestätigt wurde. Abstimmende haben pro Kategorie eine Stimme. Mehrfach abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. In jeder Kategorie kommen die drei Projekte mit den meisten Stimmen in die Endauswahl.
- Die Gewinnerprojekte werden per E-Mail benachrichtigt und zudem auf der Webseite, den Social-Media-Kanälen sowie im Newsletter des Veranstalters bekannt gegeben.
 Im Laufe des Wettbewerbs wird die Ansprechperson mehrmals über den Fortschritt des Wettbewerbs per E-Mail und ggf. per Post informiert (z. B. Projekt auf Webseite freigeschaltet, Beginn des Abstimmungsverfahrens, Information über ausgezeichnete Projekte etc.). Sie erklärt sich mit dieser Kontaktaufnahme einverstanden.
- Die Gewinnerprojekte werden im Rahmen der digitalen Preisverleihung am 10.12.2025 gewürdigt. Die Gewinnerprojekte erklären sich bereit, bei der Aufnahme der digitalen Preisverleihung vor Ort teilzunehmen. Reisekosten werden bis zu einer Höhe von 200 Euro übernommen.
- Auswahl des Gewinnerprojekts des Preises der Sopra Steria „Digitale Teilhabe“: In die Endauswahl des Sonderpreises kommen die drei Projekte mit den meisten Stimmen. In der Endauswahl wird eine Jury der Sopra Steria das Gewinnerprojekt auswählen.
- Die Entscheidung der Abstimmenden und der Jury ist endgültig, für alle Teilnehmenden bindend und kann nicht angefochten werden.
- Das Preisgeld wird auf ein Konto des Trägers überwiesen.
- Eine Übertragung des Preises auf Dritte ist nicht möglich.
 
Nutzungsrechte
- Mit der Teilnahme am Publikumspreis räumen die Teilnehmenden und Ansprechpersonen dem Veranstalter und der Sopra Steria das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, den Beitrag inklusive aller zur Verfügung gestellten Texte, Videos und Fotos zu vervielfältigen, auf der Webseite, in sozialen Netzwerken und Newslettern öffentlich zugänglich zu machen und Dritten hieran zeitlich beschränkt oder auf Dauer weitere Nutzungsrechte einzuräumen.
- Die Ansprechpersonen der ausgezeichneten Projekte räumen dem Veranstalter und der Sopra Steria darüber hinaus das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, den Beitrag in jedweder Form für die Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit digital und analog umfassend zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, den Beitrag auf digitalen oder analogen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten, im Internet öffentlich zugänglich zu machen sowie vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen und anzuzeigen. Hierzu zählt etwa die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen auf Websites und in sozialen Netzwerken und die Veröffentlichung auf internen und externen Webseiten und in Print-Publikationen und jeglichen anderen Medien.
- Das Nutzungsrecht schließt weiter das Recht ein, Bearbeitungen und Umgestaltungen am Videomaterial vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, sofern damit keine Entstellungen des Videomaterials verbunden sind, und diese zu veröffentlichen und zu verwerten.
 
Sonstiges
- Die Teilnehmenden können ihren Beitrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen und die Löschung ihrer Bewerbung durch einfache Nachricht an info@digitaltag.eu verlangen. Die Löschung wird in der Regel nicht früher als 3 Werktage nach Eingang der Nachricht vorgenommen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Angabe von Gründen zu beenden, einzustellen, zu unterbrechen oder zu modifizieren, falls unvorhersehbare Umstände auftreten, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen und es für den Veranstalter unmöglich machen, den Wettbewerb wie geplant durchzuführen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb 'Publikumspreis für digitales Miteinander' in der Kategorie „Digitale Demokratie“
Mit Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit folgenden Bedingungen einverstanden:
Eckpunkte des Wettbewerbs
- Der Wettbewerb wird von der DFA Digital für alle gGmbH veranstaltet (nachfolgend „Veranstalter“). Die Teilnahme ist kostenlos. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen hat auf den Ausgang des Wettbewerbs keinen Einfluss.
- Die teilnehmenden Projekte (nachfolgend: „Teilnehmende“) delegieren eine natürliche Person als Ansprechperson, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das Alter von 18 Jahren erreicht hat (nachfolgend „Ansprechperson“). Die Ansprechperson reicht die Bewerbung auf der Webseite zum Wettbewerb (nachfolgend: „Webseite“) ein (nachfolgend: „Beitrag“) und übernimmt die Verantwortung für die eingereichten Beiträge.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFA Digital für alle gGmbH, und des Bitkom e.V. und der Bitkom Servicegesellschaft mbH (Bitkom-Gruppe) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Projekte, die bei vergangenen Preisen der DFA gewonnen haben, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Der Wettbewerb richtet sich an Projekte in Deutschland, die eine Verbindung schaffen von Digitalen Technologien und der Förderung der Demokratie. Das können u.a. sein,
 - Projekte, in denen digitale Technologien Teilhabe an (politischer) Meinungsbildung ermöglichten
- Projekte, die mithilfe digitaler Technologien Demokratie fördern und Angriffe auf die Demokratie abwehren
- Projekte, die die Demokratie unterstützen mithilfe digitaler Technologien, z. B. politische Bildung mittels digitaler Plattformen, Chatbots zum Erkennen von Fake News etc.
 
- Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Projekte, die nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Die Projekte sind bereits angelaufen und langfristig angelegt.
- Der Publikumspreis in der Kategorie „Digitale Demokratie“ zeichnet ein Projekt aus, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500. Das Preisgeld darf nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts verwendet werden.
 
Rechtliche Beschränkungen, Urheberrecht
- Die Gemeinnützigkeit ist bei der Bewerbung in geeigneter Form nachzuweisen, z. B. durch einen Scan des Freistellungsbescheids des Finanzamts.
- Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (z. B. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen.
- Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige rechtswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornographische und/oder sonstige gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder andere unerwünschte Handlungen darstellen. Des Weiteren können keine Beiträge angenommen werden, die nicht die Eckpunkte des Wettbewerbs erfüllen (s.o.).
- Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, bei denen sich die Teilnehmenden unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen (hierzu zählt etwa auch eine für den Veranstalter nicht nachvollziehbare Stimmenhäufung), werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert die Ansprechperson gegenüber dem Veranstalter, dass sie uneingeschränkt berechtigt ist, die Beiträge einzureichen und veröffentlichen zu lassen. Die Ansprechperson versichert weiterhin, dass durch die Veröffentlichung der Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Auszeichnung eines Beitrags mit dem Publikumspreis und auf Auszahlung eines Preisgeldes.
 
Bewerbungsprozess
- Die Bewerbungsphase beginnt am 05.11.2025 um 10 Uhr. Einsendeschluss für alle Beiträge und damit Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 19. November 2025. Die Einsendung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf der Webseite.
- Den Beiträgen kann optional ein Link zu einem Kurzvideo beigefügt werden, in welchem das Projekt vorgestellt wird. Das Kurzvideo darf die Gesamtdauer von maximal 60 Sekunden nicht überschreiten und ist von den Teilnehmenden eigenständig auf YouTube bereitzustellen. Ungeachtet der Regelungen im Abschnitt „Rechtliche Beschränkungen, Urheberrecht“ sind die Teilnehmenden bei Veröffentlichung des Kurzvideos auf den vorgenannten Plattformen selbst für die Einhaltung u. a. der datenschutzrechtlichen Vorgaben, des Urheberrechts sowie der Vorgaben der Plattformen verantwortlich.
- Nach Einsendung werden eingereichte Beiträge auf Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen überprüft.
- Beiträge, die diese Teilnahmebedingungen erfüllen, werden am 24. November 2025 auf der Webseite veröffentlicht.
- Besucherinnen und Besucher der Webseite (im Folgenden: „Abstimmende“) können im Zeitraum vom 24.11.2025 bis zum 30.11.2025 ihre Stimme bezüglich der von ihnen favorisierten Bewerbung abgeben. Diese wird erst gezählt, wenn die Stimmabgabe über das Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail bestätigt wurde. Abstimmende haben pro Kategorie eine Stimme. Mehrfach abgegebene Stimmen werden für ungültig erklärt. In jeder Kategorie kommen die drei Projekte mit den meisten Stimmen in die Endauswahl.
- Die Gewinnerprojekte werden per E-Mail benachrichtigt und zudem auf der Webseite, den Social-Media-Kanälen sowie im Newsletter des Veranstalters bekannt gegeben.
 Im Laufe des Wettbewerbs wird die Ansprechperson mehrmals über den Fortschritt des Wettbewerbs per E-Mail und ggf. per Post informiert (z. B. Projekt auf Webseite freigeschaltet, Beginn des Abstimmungsverfahrens, Information über ausgezeichnete Projekte etc.). Sie erklärt sich mit dieser Kontaktaufnahme einverstanden.
- Die Gewinnerprojekte werden im Rahmen der digitalen Preisverleihung am 10.12.2025 gewürdigt. Die Gewinnerprojekte erklären sich bereit, bei der Aufnahme der digitalen Preisverleihung vor Ort teilzunehmen. Reisekosten werden bis zu einer Höhe von 200 Euro übernommen.
- Auswahl des Gewinnerprojekts des Preises der Bertelsmann Stiftung „Digitale Demokratie“: In die Endauswahl des Sonderpreises kommen die drei Projekte mit den meisten Stimmen. In der Endauswahl wird die Jury der Bertelsmann Stiftung das Gewinnerprojekt auswählen.
- Die Entscheidung der Abstimmenden und der Jury ist endgültig, für alle Teilnehmenden bindend und kann nicht angefochten werden.
- Das Preisgeld wird auf ein Konto des gemeinnützigen Trägers überwiesen.
- Eine Übertragung des Preises auf Dritte ist nicht möglich.
 
Nutzungsrechte
- Mit der Teilnahme am Publikumspreis in der Kategorie „Digitale Demokratie“ räumen die Teilnehmenden und Ansprechpersonen dem Veranstalter und der Bertelsmann Stiftung das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, den Beitrag inklusive aller zur Verfügung gestellten Texte, Videos und Fotos zu vervielfältigen, auf der Webseite, in sozialen Netzwerken und Newslettern öffentlich zugänglich zu machen und Dritten hieran zeitlich beschränkt oder auf Dauer weitere Nutzungsrechte einzuräumen.
- Die Ansprechpersonen des ausgezeichneten Projekts räumen dem Veranstalter und der Bertelsmann Stiftung darüber hinaus das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, den Beitrag in jedweder Form für die Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit digital und analog umfassend zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, den Beitrag auf digitalen oder analogen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten, im Internet öffentlich zugänglich zu machen sowie vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen und anzuzeigen. Hierzu zählt etwa die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen auf Websites und in sozialen Netzwerken und die Veröffentlichung auf internen und externen Webseiten und in Print-Publikationen und jeglichen anderen Medien.
- Das Nutzungsrecht schließt weiter das Recht ein, Bearbeitungen und Umgestaltungen am Videomaterial vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, sofern damit keine Entstellungen des Videomaterials verbunden sind, und diese zu veröffentlichen und zu verwerten.
 
Sonstiges
- Die Teilnehmenden können ihren Beitrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen und die Löschung ihrer Bewerbung durch einfache Nachricht an info@digitaltag.eu verlangen. Die Löschung wird in der Regel nicht früher als 3 Werktage nach Eingang der Nachricht vorgenommen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Angabe von Gründen zu beenden, einzustellen, zu unterbrechen oder zu modifizieren, falls unvorhersehbare Umstände auftreten, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen und es für den Veranstalter unmöglich machen, den Wettbewerb wie geplant durchzuführen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 
           